Leistungen - Beratung Datenschutz

Beratung Datenschutz

Ein Datenschutzbeauftragter hat die Aufgabe sicherzustellen, dass das Unternehmen oder eine öffentliche Stelle bzw. der so genannte Verantwortliche die datenschutzrechtlichen Anforderungen kennt und einhält. Wichtig ist, dass der Datenschutzbeauftragte als unabhängige Kontrollinstanz handelt.

Aufgaben laut DSGVO

Nach Artikel 39 DSGVO obliegen dem Datenschutzbeauftragten unter anderem folgende Aufgaben:

  • Unterrichtung und Beratung des Verantwortlichen
  • Überwachung und Einhaltung datenschutzrechtlicher Vorschriften
  • Beratung bei einer Datenschutzfolgenabschätzung
  • Zusammenarbeit mit der Aufsichtsbehörden

Wie läuft eine Beratung ab?

  1. Gemeinsame Festlegung von Zielen und Anforderungen:
    Gemeinsam mit dem Kunden werden die Ziele und Anforderungen festgelegt. Hierbei werden z. B. besondere Erfordernisse besprochen, welche sich aus den Aufgaben des Kunden ergeben können. Gibt es zum Beispiel besonders sensible Daten und Prozesse, auf die geachtet werden muss? Welche Prozesse mit welcher Kritikalität hat der Kunde?
  2. Abgleich gesetzlicher Anforderungen:
    Anschließend wird überprüft, welche datenschutzrechtlichen Anforderungen im Unternehmen bereits umgesetzt sind. Diese werden dann mit den Soll-Vorgaben abgeglichen.
  3. Erstellung eines Reports:
    Im Rahmen eines Soll-Ist-Vergleiches wird ein Report erstellt, der aufzeigt, wo noch Lücken bestehen und ein Maßnahmenplan vorgeschlagen.
  4. Unterstützungsleistung:
    Im Rahmen der Umsetzung weiterer Maßnahmen gibt es Unterstützungsleistungen z. B. in Form von Unterlagen, Mustertexten, Vertragsmustern und Checklisten.
  5. Laufende Betreuung:
    Nach der DSGVO ist ein ständiger Verbesserungsprozess nach dem Prinzip Plan-Do-Check-Act vorgegeben. Im Rahmen der weiteren Betreuung erfolgen regelmäßige Prüfungen, Anpassungen an neue gesetzliche Bestimmungen, Betreuung bei neu eingeführten Prozessen usw.

Datenschutzmanagementsystem DSMS Wolfgang Zwanzger Datenschutzmanagementsystem DSMS

Leistungen Beratung Datenschutz

  • Effiziente Überwachung der ordnungsgemäßen Anwendung der Datenverarbeitungs-Programme mit einem Datenschutzmanagementsystem (DSMS);
  • Schulung der Mitarbeiter mit Broschüre zur Erstinformation, Schulungen vor Ort und Online
  • Schulungen sowie E-Learning Kurse;
  • Sicherer Austausch von Informationen verschlüsselt über E-Mail;
  • Gemeinsame Online-Ablage;
  • Bearbeitung von fachlichen Anfragen von Mitarbeitern, Kunden etc.;
  • Beratung der Geschäftsführung, der Mitarbeiter und Fachbereiche über technische und organisatorische Maßnahmen;
  • Überprüfung der Anforderungen bei Dienstleistern z. B. im Rahmen der Auftragsverarbeitung;
  • Erarbeitung, Vorschlag und Pflege von Richtlinien oder eines Datenschutz-Handbuchs;
  • Kontrolle und Wahrung der Rechte Betroffener;
  • Überwachung bei der Führung von Übersichten/Verfahrensverzeichnissen;
  • Unterstützung bei der Risikobewertung und der Datenschutz-Folgenabschätzung;
  • Unterstützung bei der Meldung von Datenpannen an die Aufsichtsbehörden;
  • Erstellen eines Tätigkeitsberichts.